Schließung der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung hat am
Donnerstag, 9. Oktober 2025
wegen Betriebsausflug geschlossen.
Neuigkeiten
Unterstützung direkt vor Ihrer Haustür:
Die Vor-Ort-Beratung zu sozialen Leistungen des Bezirks Oberbayern
Welche Leistungen stehen mir zu, wenn ich Hilfe im Alltag benötige? Reicht meine Rente für die Pflege? Wer begleitet mich auf dem Weg zu mehr Teilhabe? Wie und wo stelle ich die richtigen Anträge? Diese und viele weitere Fragen bewegen viele Menschen in Oberbayern. Gut zu wissen: Der Bezirk Oberbayern ist mit seinen Beratungsangeboten ganz in Ihrer Nähe da.
Inzwischen gibt es in jedem oberbayerischen Landkreis sowie in den kreisfreien Städten die kostenlose Vor-Ort-Beratung des Bezirks Oberbayern. Menschen mit Pflegebedarf, mit Behinderungen sowie Angehörige und Betreuungspersonen erhalten dort kompetente, persönliche und vertrauliche Unterstützung bei allen Fragen rund um die sozialen Leistungen des Bezirks. Die Mitarbeitenden des Bezirks helfen bei der Orientierung im Hilfesystem, klären über Ansprüche auf und unterstützen bei der Antragstellung.
Dabei geht es zum Beispiel um:
Der Sprechtag findet einmal wöchentlich in Kooperation mit den örtlichen Pflegestützpunkten statt. Wer möchte, kann einen persönlichen Termin vereinbaren oder bei Bedarf sogar zu Hause besucht werden. Telefonisch und per E-Mail sind die Mitarbeitenden von montags bis freitags zu erreichen.
Jetzt informieren und Kontakt aufnehmen. Die konkreten Sprechzeiten, Adressen der Pflegestützpunkte und Kontaktmöglichkeiten finden Sie online unter:
https://www.bezirk-oberbayern.de/Service/Service-und-Beratung/Beratung-vor-Ort/
Information über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Be-richte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zu-ständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.
Feldvergleich und Nachschätzung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz (BoSchätzGes)
Zweck der amtlichen Bodenschätzung ist es, für die Besteuerung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen des Bundesgebietes einheitliche Bewertungsgrundlagen zu schaffen und Basisdaten für Bodenschutz und Bodeninformation zu liefern. Um diese Informationen zu aktualisieren erfolgt im laufenden Jahr in der Gemarkung Saulgrub eine Überprüfung von Grundstücken, die nachhaltige Veränderungen in der natürlichen Ertragsfähigkeit erfahren haben (Rodungsflächen, Rekultivierungsflächen, Meliorationsflächen, Extensivierungsflächen etc.)
Nach § 15 BodSchätzG sind die dafür erforderlichen Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen) von den Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten zu dulden.
Eine Einsichtnahme in die Ergebnisse der Bodenschätzung ist nach Abschluss der Arbeiten während der Offenlegungsfrist voraussichtlich im Frühjahr 2026 möglich. Der genaue Offenlegungstermin wird rechtzeitig zur Veröffentlichung bekannt gegeben.
Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente ab dem 01.05.2025
Ab dem 01.05.2025 müssen Lichtbilder für Ausweisdokumente in digitaler Form eingereicht werden.
Von Ihrem Fotografen erhalten Sie künftig einen QR-Code, mit dem das Passamt Ihr Bild aus einer Cloud abrufen kann.
Auch bei uns in der Nähe nehmen schon zahlreiche Fotografen an diesem Verfahren teil.
Finden Sie Ihren Fotografen unter:
Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Lichtbild direkt bei der Gemeinde im Bürgerbüro aufnehmen zu lassen. Die Gebühr beträgt 6,00 Euro pro Bild und Ausweisdokument.
Lichtbilder für Babys und Kleinkinder empfehlen wir weiterhin bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern
Wenn es um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Ihrem Unternehmen geht, gibt es vermutlich viele Fragen und Unsicherheiten. Es gibt aber auch jede Menge Förderungen und Unterstützungsleistungen, die von einer ganzen Reihe verschiedener Leistungsträger angeboten werden. Wer nicht regelmäßig mit der Materie befasst ist, verliert sich leicht im Dschungel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind genau die Anlaufstellen in Bayern, die diesen Dschungel sehr gut kennen und Arbeitgeber zielsicher zu den richtigen Leistungen manövrieren.
Genau die Anlaufstelle, die passgenaue Informationen liefern und den Weg ebnen.
unbürokratisch ● umfassend ● regional ● kostenfrei
Für Saulgrub ist die Ansprechstelle Südwest in Weilheim zuständig, die Sie unter der Nummer 0151 22439546 erreichen
oder besuchen Sie uns auf unserer Webseite unter www.eaa-bayern.de
Familienstützpunkte im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Für alle Familien im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gibt es Familienstützpunkte. Sie sind Orte zum lockeren Kennenlernen und sie bieten Raum für Austausch und Fragen rund um das Thema Familie. Bei Bedarf können sich Eltern dort auch beraten oder an geeignete Fachstellen vermitteln lassen. Veranstaltungen zu Familienthemen runden das Programm ab. Die vier Familienstützpunkte befinden sich in Murnau, Garmisch-Partenkirchen, Oberammergau und Mittenwald. Informationen und weitere Angebote für Familien finden Sie auf www.leben-in-gap.de/familie. Die Familienstützpunkte werden vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen und vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.
FlurNatur - Förderung von Maßnahmen für artenreiche Landschaften
Kulturlandschaften mit vielen Struktur- und Landschaftselementen stärken die biologische Vielfalt und halten das Wasser bei Starkregenfällen in der Fläche zurück. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern fördert mit dem Programm FlurNatur die Planung und Anlage von neuen Biotopen, deren Verbund sowie Boden- und Wasserrückhaltemaßnahmen in der Flur. Die Förderung ist auch außerhalb von Flurneuordnungen und damit im gesamten ländlichen Raum von Oberbayern möglich.
Wer und wie kann gefördert werden?
Was kann gefördert werden?
Ansprechpartner sind
Sabine Schulz
Tel.: 089 1213-1323
E-Mail: sabine.schulz@ale-ob.bayern.de
und
Joachim Schmidt
Tel.: 089 1213-1321
E-Mail: joachim.schmidt@ale-ob.bayern.de
Susanne Huber
Tel.: 089 1213-1322
E-Mail: susanne.huber@ale-ob.bayern.de
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm FlurNatur finden Sie hier
Ammer-Loisach Energie
Die Ammer-Loisach Energie GmbH mit Sitz in Oberammergau ist ein Zusammenschluss von 10 Gemeinden (Bad Bayersoien, Bad Kohlgrub, Eschenlohe, Ettal, Grainau, Oberammergau, Oberau, Schwaigen, Saulgrub und Unterammergau) sowie der Energie Südbayern GmbH.
Das energie-wirtschaftliche Know-How trägt Energie-Südbayern als regional verankertes Energieunternehmen bei. Ziel ist es, den Bürgern vor Ort eine effiziente und zeitgemäße Versorgung mit Ökostrom aus regionaler Hand zu gewährleisten, ganz im Sinne eines eigenständigen, kommunalen Angebots von umweltfreundlicher Energie.
Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick hier.
Zugspitz Region GmbH
Die Zugspitz Region GmbH ist von ihren Gesellchaftern, dem Landkreis, allen kreisangehörigen Gemeinden sowie weiteren Partnern, als Plattform der regionalen Entwicklung gegründet worden. Zum Auftrag der Zugspitz Region GmbH gehört auch die Umsetzung des Regionalmanagment für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Die Aktivitäten der Zugspitz Region GmbH sollen einen Beitrag zur sozialen, ökologischen und ökonomischen Entwicklung des Landkreises leisten.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite.